Kinder- und Jugendzahnpflege

Der Beitritt zur Behandlung im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig. Er erfolgt regulär im Kindergarten, wenn das Kind den Kindergarten besucht, sonst im ersten Schuljahr. 
Der Subventionssatz gemäss Subventionsschlüssel richtet sich nach den letzten definitiven Steuerfaktoren der Eltern.

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