Amtliche Publikationen

Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton

Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.  

Kanton Basel-Landschaft erlässt Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse; weiterhin Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 13. Juli 2026, 18.00 Uhr, ein generelles Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse.   

Allgemeine Lage 

Finanzausgleich 2026

Mit Verfügung vom 23.06.2026 hat der Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden den Finanzausgleich für das Jahr 2026 mitgeteilt. Berechnungsgrundlage ist die Steuerkraft. Die Steuerkraft einer Einwohnergemeinde ist die Summe ihrer mit dem fiktiven (durchschnittlichen) Steuerfuss (55.43 %) umgerechneten Steuererträge des Jahres 2025 der natürlichen und juristischen Personen geteilt durch die Einwohnerzahl. 

Wahlerwahrung Ersatzwahl Schulrat Primarstufe Oberdorf-Liedertswil

Das Ergebnis der Ersatzwahl eines Mitglieds in den Schulrat Primarstufe Oberdorf-Liedertswil für die laufende Amtsperiode bis 31.07.2028 wurde in geeigneter Weise veröffentlicht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen.

Der Gemeinderat stellt das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von Andrea Rudin erwahrt.

Wir gratulieren der Gewählten und wünscht ihr bei der Ausübung des Amtes viel Freude und Erfolg.

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www.bl-oberdorf.ch

 

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Dienstag und Donnerstag
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Mittwoch
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Freitag
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Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.bl-oberdorf.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.

Wegleitung für Angehörige im Todesfall

 

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